Allgemeine Geschäftsbedingungen

für strategische Beratungen und Unternehmensdienstleistungen (CORNELIA PEMOELLER CONSULTING)

Cornelia Pemöller Consulting (mit den Marken „Aufmalerei“, „Vermittlerei“ und in Teilen auch „Neuausrichterei“)

Immbarg 2

24558 Henstedt Ulzburg

E Mail: Info@corneliapemoellerconsulting.com

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Cornelia Pemöller Consulting mit ihren Klienten. Der Vertrag zwischen Cornelia Pemöller Consulting und dem Klienten kommt durch Beauftragung (schriftlich oder mündlich) zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich, sobald ein solcher Vertrag zustande gekommen ist.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Klienten schriftlich bekannt gegeben. Sollten auf Wunsch des Klienten keine Kontaktdaten des Klienten in unserem Hause gespeichert sein, so sind die Klienten angehalten, regelmäßig und im Bedarfsfall die aktuell gültigen AGB auf unseren Websites einzusehen oder diese aktiv per E Mail bei uns anzufordern (info@corneliapemoellerconsulting.com). Sie gelten als genehmigt, wenn der Klient nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Klient muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Wir bieten folgende Dienstleistungen und Produkte an: Coachings, Trainings und Seminare (VERMITTLEREI / NEUAUSRICHTEREI), Illustrationen und Visualisierungen inkl. Werbematerial (AUFMALEREI), strategische Beratungen und Unternehmensdienstleistungen (CORNELIA PEMOELLER CONSULTING). Der Umfang unserer Leistung und die Rahmenbedingungen (z.B. maximale Teilnehmerzahl) unterliegen der individuellen Vereinbarung mit dem Klienten. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von Cornelia Pemöller Consulting unter anderem in ihrer Internetpräsenz und in weiteren durch sie genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung, Begleitung sowie die Unterstützung von Unternehmen und deren Mitarbeitern. Diese Tätigkeit kann vermittels verschiedener Methoden erfolgen (z.B.: Unternehmensberatung, Innovationsberatung, Kreativitätsberatung, Schulung, Mitarbeitertraining, Seminare, Workshops, Trainings, visuelle Begleitung, graphische Prozesszeichnung, strategische Entscheidungsbegleitung, Teamcoachings, Einzelcoachings, Unterstützung durch Werbemittel, Icons, Logos, kreative Entwürfe, etc.)

Abgesehen von unserem Werbemittelgeschäft sind alle anderen Angebote der Cornelia Pemöller Consulting Dienstleistungsverträge. Für diese gilt, dass die Erfüllung durch uns gewährleistet ist durch die Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Erfüllung wird nicht gemessen am Herbeiführen eines messbaren Erfolges im Unternehmen des Klienten.

Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beiderseitiges Einverständnis vorliegt. In dem Moment verpflichtet sich Cornelia Pemöller Consulting zur vereinbarten Leistungserbringung, der Klient verpflichtet sich zur angemessenen, rechtzeitigen und vereinbarten Bezahlung.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beiderseitiges Einverständnis vorliegt. Der Klient kann sein Einverständnis erklären auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache. Für Seminare, Trainings, Coachings und Beratungen ist es teils nötig, dass Klient an Cornelia Pemöller Consulting schriftliche Erklärungen nachreicht. Diese sind zum Beispiel: ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für betriebswirtschaftliche Erfolge der Beratungen (Unternehmensberatung, Innovationsberatung, etc.), verbindliche Teilnahmeerklärungen an Schulungen / Trainings / Seminaren, gemeinsame Coaching-Vereinbarungen, u.s.w.. Dies‘ wird nötig, falls der Erstkontakt nicht schriftlich erfolgte oder Unterlagen fehlen.

3.2 Jeder Teilnehmer an Schulungen / Seminaren / Trainings / Coachings erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung für seine eigene Planung ein verbindliches Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Sollte der Klient von der Vereinbarung zurücktreten wollen, so ist er verpflichtet, dies frühstmöglich und schriftlich an Cornelia Pemöller Consulting mitzuteilen. Je nach bereits erfolgtem Aufwand seitens Cornelia Pemöller Consulting wird dieser dann an den Klient detailliert aufgeführt und in Rechnung gestellt. Seitens Cornelia Pemöller Consulting berechnete Stornogebühren für Seminare / Trainings / Schulungen können entfallen, falls 3 Wochen vor der Veranstaltung abgesagt wird oder falls ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der teilnehmen wird.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Teamtrainings / Abteilungs-Coachings, Bereichs-Seminars, schließt Cornelia Pemöller Consulting mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Bzgl. Absage gelten die Ausführungen aus 3.3

3.5 Cornelia Pemöller Consulting behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für Cornelia Pemöller Consulting jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Zusätzlich erstattet Cornelia Pemöller Consulting in dem Fall pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

3.8 Illustrationen, graphic Recordings, visual Facilitations, Grußkarten, individuelle Werbeartikel, Icons und Logos unterliegen der Grundsatzbehandlung als „Kunst“ und haben eine entsprechende schöpferische Tiefe. Um als Einzelunternehmen die vertragsrechtlichen Besonderheiten dieser Verträge Rechnung zu zollen, gibt es separate gültige „Aufmalerei“-AGB, auf deren Gültigkeit wir hier hinweisen. Sie finden diese unter www.aufmalerei.de

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Entlohnung für die Waren und Dienstleistungen der Cornelia Pemöller Consulting richtet sich nach der aktuellen Preistabelle und individuellen Preisvereinbarung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per

  • Überweisung
  • Rechnung

seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen: die vereinbarten Zahlungsbedingungen können Sie der Rechnung entnehmen. Standardmäßig gilt, dass Rechnungen der Cornelia Pemöller Consulting innerhalb von 14 Tagen zahlbar sind. In Einzelfällen kann es zahlungszielverlängernde Individualvereinbarungen geben, die dann aber schriftlich fixiert und in der Laufzeit / Gültigkeit limitiert werden.

4.3 Im Regelfall sind Ihre Zahlungen also 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Cornelia Pemöller Consulting ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Cornelia Pemöller Consulting auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden im Regelfall zum Selbstkostenpreis berechnet. Dies‘ gilt nicht für mit schöpferischer Tiefe, kreativer Leistung oder intellektueller Kraft veredelte Angebote der Cornelia Pemöller Consulting. Hierfür berechnet Cornelia Pemöller Consulting angemessene Aufpreise, welche mit Klient individuell vereinbart werden.

4.5 Die in Angeboten aufgeführten Preise für die Leistungen der Cornelia Pemöller Consulting verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Bitte bedenken Sie, dass die Steuer zusätzlich berechnet wird.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Cornelia Pemöller Consulting und dem Klienten.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch Klient nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Cornelia Pemöller Consulting vor, dennoch die gesamte vereinbarte Summe in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn Klient den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Wir sind ein Einzelunternehmen: Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt Cornelia Pemöller Consulting die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Wir garantieren umgehende schriftliche Benachrichtigung an Klient, sofern wir vereinbarte Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können. Wir bemühen uns, im Bedarfsfall, an Klient adäquate Ersatzleister aus unserem Netzwerk zu vermitteln.

6. Allgemeine Bedingungen zur Zusammenarbeit

6.1 Klient verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung oder die Arbeitsabläufe in Coachings / Beratungen / Gestaltungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Dienstleistung der Cornelia Pemöller Consulting nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Cornelia Pemöller Consulting vor, Klient von der Veranstaltung auszuschließen oder die Zusammenarbeit mit Klient einzustellen. Cornelia Pemöller Consulting behält sich vor, z.B. die Teilnahmegebühr oder erfolgte Auslagen in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Klienten unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer/Berater ist gegenüber den Teilnehmern / Klienten für die Dauer und im Rahmen einer Trainingsveranstaltung teils weisungsbefugt.

6.3 Jeder Klient unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training/Beratung.

6.5 Klient verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist Cornelia Pemöller Consulting berechtigt, Klient vorübergehend auszuschließen.

6.6 Vor der Erbringung der Dienstleistung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter/Berater der Cornelia Pemöller Consulting über gesundheitliche Probleme, sachliche und technische Einschränkungen und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit bestmöglich vor Schaden geschützt werden kann.

6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht

Cornelia Pemöller Consulting verpflichtet sich, während der Dauer Leistungserbringung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers/Klienten Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1 Cornelia Pemöller Consulting haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Cornelia Pemöller Consulting ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Cornelia Pemöller Consulting in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Für sämtliche Streitigkeiten wird Henstedt-Ulzburg / Norderstedt als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.